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SUN INDUSTRY STANDARDS SOURCE LICENSE (SISSL) Version 1.1

Das Original dieser Lizenz befindet sich unter:
//licenses/sissl_license.html.

Diese Übersetzung dient nur der Information und ist nicht verbindlich oder juristisch geprüft.


1.0 DEFINITIONEN

1.1 „Commercial Use“ (Kommerzieller Gebrauch) meint die Distribution oder die sonstige Verbreitung des Originalcodes an Dritte.

1.2 „Contributor Version“ (Beitragender-Version) meint die Kombination des Originalcodes mit den Modifikationen, die ein einzelner Beitragender gemacht hat.

1.3 „Electronic Distribution Mechanism“ (Elektronischer Verteilungsmechanismus) meint einen Mechanismus, der in der (Software-)Entwicklergemeinde zur elektronischen Datenübermittlung allgemein anerkannt ist.

1.4 „Executable“ (Ausführbare Datei) bedeutet den originalen Code in jeder anderen Form als dem Quelltext.

1.5 „Initial Developer“ (Ursprünglicher Entwickler) meint eine natürliche oder juristische Person, die als Erstentwickler in den Mitteilungen des Quelltexts nach den Anforderungen von Beweisstück A aufgeführt ist.

1.6 „Larger Work“ (Größere Arbeit) meint eine Arbeit, die den Originalcode oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt.

1.7 „License“ (Lizenz) meint dieses Dokument.

1.8 „Licensable“ (Lizenzierbar) meint, bis zum maximal möglichen Ausmaß, entweder zur Zeit der ursprünglichen Bewilligung oder nachträglich erworben, das Recht zu besitzen, jedes und alle Rechte hierin gewähren zu dürfen.

1.9 „Modifications“ (Modifikationen) bedeutet jede Hinzufügung zum oder Entfernung vom Inhalt oder Struktur des Originalcodes oder jeder vorangegangenen Modifikation. Eine Modifikation ist:

A. Jede Hinzufügung oder Entfernung aus dem Inhalt einer Datei, die Originalcode oder vorhergehende Modifikationen enthält.

B. Jede neue Datei, die jeglichen Teil des Originalcodes oder vorangegangener Modifikationen enthält.

1.10 „Original Code“ (Originalcode) meint den Quellcode derjenigen Computersoftware, die in den durch Beweisstück A erforderlichen Mitteilungen zum Quellcode als Originalcode bezeichnet ist.

1.11 „Patent Claims“ (Patentansprüche) meint jeglichen Patentanspruch bzw. Patentansprüche, die im Moment bestehen oder hiernach erworben werden, ohne Einschränkung, Methode, Prozess und 'apparatus claims' (Ausrüstungsansprüche), in jedem Patent, das durch den Gewährleister lizenzierbar ist.

1.12 „Source Code“ (Quelltext, Quellcode) meint die für Modifikationen daran bevorzugte Form des originalen Codes, einschließlich aller enthaltenen Module, plus aller damit verbundenen Definitionsdateien der Schnittstellen oder Skripten, um die Kompilation und Installation einer ausführbaren Datei zu kontrollieren.

1.13 „Standards“ (Standards) meint die in Anhang B beschriebenen Standards.

1.14 „You“ (oder „Your“, also „Sie“ oder „Ihr“) meint eine natürliche oder juristische Person als Rechteinhaber, die alle Bedingungen erfüllt, die sich aus dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz gemäß Abschnitt 6.1 ergeben. Für juristische Personen umfasst „Sie“ auch jeden, der weisungsbefugt ist, einem Weisungsbefugten untergeben ist oder Ihrer allgemeinen Weisungsbefugnis untersteht. Zum Zweck dieser Definition bedeutet „weisungsbefugt“, dass (a) die Macht, direkt als auch indirekt, auf die Führung oder das Management der juristischen Person Einfluss zu nehmen, sei es durch einen Vertrag oder sonstwie, oder (b) durch das Eigentum von mehr als 50 % der im Umlauf befindlichen Unternehmensanteile oder der Nießbrauchberechtigung [beneficial ownership] einer solchen juristischen Person.

2.0 QUELLCODE-LIZENZ

2.1 Rechte-Gewährung durch den ursprünglichen Entwickler. Der ursprüngliche Entwickler gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, tantiemenfreie, nicht-ausschließliche Lizenz, unter Berücksichtigung der geistigen Eigentumsansprüche Dritter:

(a) unter geistigen Eigentumsrechten (nicht Patent- oder Markenrechte), lizenzierbar durch den ursprünglichen Entwickler, den originalen Code (oder Teile davon) mit oder ohne Veränderungen und/oder als Teil eines Gesamtwerks zu verwenden, zu reproduzieren, zu verändern, zu veröffentlichen, auszuführen, weiter zu lizenzieren und weiter in Umlauf zu bringen; und

(b) unter Patentansprüchen, die durch das Erstellen, Verwenden oder Verkaufen des Originalquellcodes verletzt werden, das Recht, über den Originalcode (oder Teilen davon) zu verfügen, sei es nun dadurch, etwas zu machen oder gemacht zu haben, zu gebrauchen, zu verwenden, zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten und/oder aus dem Originalcode (oder Teilen davon) zu entfernen.

(c) die Lizenzen, die in diesem Abschnitt 2.1(a) und (b) gewährt werden, sind wirksam von dem Zeitpunkt an, an dem der ursprüngliche Entwickler den Originalcode zum ersten mal unter den Bedingungen dieser Lizenz in Umlauf gebracht hat.

(d) ungeachtet des Abschnitts 2.1 (b) oben, wird keine Patent Lizenz erteilt: 1) für Code, den Sie aus dem Originalcode entfernen; 2) den Sie vom Originalcode trennen; oder 3) für Verstöße, die durch i) die Modifikationen des Originalcodes oder ii) die Kombination des Originalcodes mit anderer Software oder Geräten [devices], einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modifikationen, verursacht werden.

3.0 DISTRIBUTIONSVERPFLICHTUNGEN

3.1 Verwendung der Lizenz. Die Quelltext-Version des Originalcode darf ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz, die in Abschnitt 6.1 herausgeben wurde, in Umlauf gebracht werden, und Sie sind verpflichtet, eine Kopie dieser Lizenz jeder Kopie des Quelltextes, die Sie in Umlauf bringen, beizufügen. Sie dürfen keiner Quelltext-Version Bedingungen anfügen oder auferlegen, die die geltende Version dieser Lizenz oder die Rechte der Empfänger ändert oder einschränkt. Ihre Lizenz für die Auslieferung der Beitragenden-Version ist bedingt durch Ihre komplette Zustimmung zu diesem Abschnitt. Die Veränderungen, die Sie machen, müssen alle Erfordernisse erfüllen, die das Normungskomitee 120 Tage vor der Verschickung Ihrer Beitragenden-Version in Kraft gesetzt hat. Im Falle von Modifikationen, die solchen Anforderungen nicht genügen, willigen Sie ein in die Veröffentlichung von entweder (i) jeglicher Abweichung vom Standardprotokoll, die sich aus der Implementation Ihrer Modifikationen ergeben und eine Referenz-Implementation Ihrer Veränderungen, oder (ii) Ihrer Modifikationen im Quelltext-Format, und solche Abweichungen und Referenz-Implementationen oder Veränderungen unter den­sel­ben Bedingungen dieser Lizenz sowie auf einer tantiemenfreien Basis innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Lieferung Ihrer Version an Kunden Dritten verfügbar zu machen.

3.2. Erforderliche Anmerkungen. Sie müssen die Anmerkung in Anhang A in jede Datei des Quelltextes kopieren. Sollte es durch die Struktur bedingt nicht möglich sein, eine solche Notiz in eine besondere Quellcode-Datei einzufügen, müssen Sie diese Notiz an einer Stelle (zum Beispiel einem relevanten Verzeichnis) unterbringen, an der ein Anwender voraussichtlich nach einer solchen Notiz suchen würde. Haben Sie eine oder mehrere Modifikationen gemacht, dürfen Sie Ihren Namen als Beitragender zu der Anmerkung hinzufügen, wie sie in Anhang A enthalten ist. Zudem müssen Sie eine Kopie dieser Lizenz in jede Dokumentation des Quellcodes kopieren, in dem Sie die Rechte des Empfängers oder die Eigentumsrechte bzgl. des Ursprungscodes be­schrei­ben. Sie dürfen entscheiden, ob Sie eine Gebühr für Gewährleistung, Support, Entschädigung oder Haftungsansprüche eines oder mehrerer Empfänger Ihrer Version des Codes erheben wollen. Auf jeden Fall dürfen Sie dies lediglich in eigenem Namen machen und nicht im Namen des ur­sprüng­lichen Entwicklers. Sie müssen auf jeden Fall absolut klar stellen, dass jegliche Garantie, Support, Entschädigung oder Haftungsansprüche einzig und allein von Ihnen angeboten werden. Zusätzlich stimmen Sie zu, den ursprünglichen Entwickler von alle Verpflichtungen zu befreien, die dem ursprünglichen Entwickler als Ergebnis Ihres Angebots von Gewährleistung, Support, Entschädigung oder Haftung entstehen könnten.

3.3 Distribution der ausführbaren Versionen. Sie dürfen Originalcode in ausführbarer und Quellcode-Form nur in Umlauf bringen, wenn den Erfordernissen der Abschnitte 3.1 und 3.2 für den Originalcode entsprochen wird und wenn Sie eine Anmerkung hinzufügen, dass die Quellcode-Version des Originalcodes unter den Bedingungen dieser Lizenz erhältlich ist. Die Anmerkung muss deutlich in jeder Anmerkung von ausführbaren oder Quellcode-Versionen, dazu gehörenden oder begleitenden Dokumentationen enthalten sein, worin Sie die Rechte des Empfängers bezogen auf den Originalcode beschreiben. Sie dürfen eigene Versionen der ausführbaren Datei und Quellversionen von Ihrer Version des Codes oder Eigentumsrechte unter einer Lizenz Ihrer Wahl in Umlauf bringen, die von dieser Lizenz unterschiedliche Bedingungen enthalten dürfen, sofern Sie in die Bedingungen dieser Lizenz einwilligen. Falls Sie die ausführbare Datei und Quellversionen unter einer anderen Lizenz in Umlauf bringen, müssen Sie absolut klar machen, dass jegliche Bedingungen, welche sich von dieser Lizenz unterscheiden, von Ihnen alleine angeboten werden, nicht von dem ursprünglichen Entwickler. Sie stimmen hiermit zu, den ursprünglichen Entwickler von alle Verpflichtungen zu befreien, die dem ursprünglichen Entwickler als Ergebnis jeglicher von ihnen angebotener Bedingungen entstehen könnten.

3.4 Größere Werke. Sie dürfen ein Größeres Werk erstellen, in dem sie den Originalcode mit anderem Code kombinieren, der nicht durch die Bedingungen dieser Lizenz abgedeckt ist und dieses Größere Werk als Einzelprodukt in Umlauf bringen. In diesem Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Erfordernisse dieser Lizenz für den Originalcode erfüllt sind.

4.0 UNVERMÖGEN, DER LIZENZ WEGEN STATUTEN ODER REGELUNGEN ZU ENTSPRECHEN.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, irgendeiner Bedingung dieser Lizenz hinsichtlich Teilen oder des gesamten Originalcodes aufgrund von Statuten, richterlicher Anordnung oder Verordnung zu erfüllen, so müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz bis zum höchstmöglichen Maße erfüllen; und (b) die Einschränkungen und den Code beschreiben, den sie betreffen. So eine Beschreibung muss in die LEGAL-Datei, die in Abschnitt 3.2 beschrieben ist, eingefügt werden und muss ebenfalls in allen Distributionen des Quellcodes enthalten sein. Außer bis zum Ausmaß, der durch Statuten oder Verordnungen verboten ist, muss solch eine Beschreibung hinreichend detailliert für einen Empfänger mit gewöhnlichen Fähigkeiten sein, um sie zu verstehen.

5.0 VERWENDUNG DIESER LIZENZ.

Diese Lizenz gilt für Code, für welchen der ursprüngliche Entwickler die Anmerkung in Beweisstück A und verwandten Modifikationen beigefügt hat, wie es in Abschnitt 3.1 beschrieben wurde.

6.0 VERSIONEN DER LIZENZ

6.1 NEUE VERSIONEN

Sun darf revidierte und/oder neue Versionen der Lizenz von Zeit zu Zeit veröffentlichen. Jeder Version wird eine charakteristische Versionsnummer gegeben.

6.2 AUSWIRKUNG EINER NEUEN VERSION

Nachdem der Originalcode einmal unter einer bestimmten Version der Lizenz veröffentlicht wurde, dürfen Sie ihn unter den Bedingungen jener Version weiterhin benutzen. Sie können sich auch entscheiden, solchen Originalcode unter den Bedingungen jeglicher nachfolgenden Version dieser Lizenz, die von Sun veröffentlicht wird, zu benutzen. Niemand anderes als Sun hat das Recht, die Bedingungen, die auf den Originalcode anwendbar sind, zu ändern.

7.0 GARANTIEAUSSCHLUSS.

DER ORIGINALCODE WIRD UNTER DIESER LIZENZ AUF EINER „WIE ER IST“-BASIS ANGEBOTEN, OHNE GARANTIE JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIERT, OHNE BESCHRÄNKUNG, GARANTIEN, DASS DER ORIGINALCODE FEHLERFREI, MARKTGÄNGIG, PASSEND FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER GESETZESKONFORM IST. DAS GANZE RISIKO DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES ORIGINALCODES LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH JEGLICHER ORIGINALCODE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE (NICHT DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER) DIE KOSTEN FÜR JEGLICHE NOTWENDIGE WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR. DIESER GARANTIEAUSSCHLUSS STELLT EINEN ESSENTIELLEN TEIL DIESER LIZENZ DAR. KEIN GEBRAUCH IRGENDEINES ORIGINALCODES WIRD HIERUNTER ERMÄCHTIGT, AUSSER UNTER DIESEM AUSSCHLUSS.

8.0 BEENDIGUNG.

8.1 Diese Lizenz und die hierunter garantierten Rechte werden automatisch beendet, falls es Ihnen misslingt, die Bedingungen hierin zu erfüllen und es misslingt, einen solchen Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden des Verstoßes zu kurieren. Alle Unterlizenzen zum Originalcode, welche richtig gewährleistet wurden, sollen jegliche Beendigung dieser Lizenz bestehen bleiben. Regelungen, die aufgrund Ihrer Natur nach der Beendigung dieser Lizenz in Kraft bleiben müssen, sollen bestehen bleiben.

8.2 Im Falle einer Beendigung unter Abschnitt 8.1 sollen alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (ausschließlich der der Verteiler und Vertriebspartner), welche durch Sie oder irgendeinen Verteiler hierunter vor der Beendigung gültig gewährleistet wurden, bestehen bleiben.

9.0 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTSTHEORIE, GANZ GLEICH OB SCHADENSERSATZRECHT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERTRAG ODER SONST­WIE, SOLLEN SIE, DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER, JEGLICHER ANDERE BEITRAGENDE ODER JEGLICHER VERTEILER DES ORIGINALCODES ODER JEGLICHER ANBIETER VON JEDER SOLCHEN PARTEI FÜR JEGLICHE INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE ODER SICH DARAUS ERGEBENDEN SCHÄDEN JEGLICHER ART, OHNE BEGRENZUNG, SCHÄDEN DES KULANZVERLUSTES, ARBEITSHEMMUNGEN, COMPUTERAUSFALL ODER FUNKTIONSSTÖRUNG, ODER JEGLICHER UND ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE GEGENÜBER JEGLICHER PERSON VERANTWORTLICH SEIN, AUCH WENN EINE SOLCHE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT HÄTTE SEIN SOLLEN. DIESE HAFTUNGSBEGRENZUNG SOLL NICHT FÜR TOD ODER PERSONENSCHADEN, DER AUS EINER SOLCHEN FAHRLÄSSIGKEIT EINER SOLCHEN PARTEI RESULTIERT, BIS ZU DEM AUSMASS GELTEN, DEN GELTENDES RECHT UNTERSAGT. EINIGE RECHTSPRECHUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG DER ZUFÄLLIGEN ODER DARAUS FOLGENDEN SCHÄDEN, DESHALB GELTEN DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BEGRENZUNG VIELLEICHT NICHT FÜR SIE.

10.0 ENDBENUTZER DER U.S.-REGIERUNG

U.S.-Regierung: Falls diese Software durch oder im Auftrag der U.S.-Regierung oder einem Generalunternehmer oder Unterlieferanten (jeglichen Ranges) der U.S.-Regierung erworben worden ist, dann sollen die Rechte der Regierung in der Software samt begleitender Dokumentation nur als in dieser Lizenz fortgesetzt sein; dieses ist gemäß 48 C.F.R. 277.7201 bis 277.7202-4 (für die Anschaffungen des Verteidigungsministerium (DoD)) und mit 48 C.F.R 2101 und 12.212 (für die Anschaffungen, die nicht das Verteidigungsministerium betreffen).

11.0 SONSTIGES

Diese Lizenz repräsentiert die vollständige Vereinbarung, die dieses Thema betrifft. Sollte eine Regelung dieser Lizenz als für nicht rechtskräftig sein, soll solch eine Regelung nur bis zu dem Ausmaß umgestaltet werden, der notwendig ist, um sie durchsetzbar zu machen. Diese Lizenz soll durch die Regelungen des kalifornischen Gesetzes abgedeckt sein (bis zu dem Ausmaß, den anwendbares Recht, falls irgendeins, sonstwie liefert), ausschließlich seiner Regelungen der Rechtskonflikte. Hinsichtlich Streitfragen, in welchen zumindest eine Partei Staatsbürger oder juristische Person oder eingetragener Handeltreibender in den Vereinigten Staaten von Amerika ist, soll jeglicher Rechtsstreit, der mit dieser Lizenz zusammenhängt, der Rechtsprechung der Bundesgerichtshöfe der nördlichen Distrikte Kaliforniens unterliegen, mit dem Gerichtsstand, der im Santa Clara-County, Kalifornien, liegt, wobei die unterlegene Partei verantwortlich für die Kosten, einschließlich ohne Einschränkung, Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren und Auslagen ist. Die Verwendung der Konvention der Vereinten Nationen für Verträge für den internationalen Warenverkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Jegliches Gesetz oder Regelung, welches vorsieht, das die Sprache eines Vertrages gegen den Verfasser konstruiert sein soll, soll für diese Lizenz nicht gelten.





Anhang A – SUN INDUSTRY STANDARDS SOURCE LICENSE

Der Inhalt dieser Datei unterliegt der SUN INDUSTRY STANDARDS SOURCE LICENSE Version 1.1 (die „Lizenz“);

Sie dürfen diese Datei nicht benutzen, außer bei Einhaltung der Lizenz. Sie können eine Kopie der Lizenz unter _____________________________ erhalten.



Software, die unter dieser Lizenz in Umlauf gebracht wird, wird auf einer „WIE SIE IST“-Basis verteilt, OHNE GARANTIE JEGLICHER ART, weder ausdrücklich oder impliziert. Sehen Sie in die Lizenz für die spezifischen Ausdrücke, die die Rechte und Begrenzungen unter dieser Lizenz abdeckt.



Der Originalcode ist ________________________________________.



Der ursprüngliche Entwickler des Originalcodes ist:

Sun Microsystems, Inc. .



Teile erstellt durch: __________________________________________



sind Copyright von ©: ______________________________________________



Alle Rechte Vorbehalten.



Beitragende(r): ______________________________________



Anhang B – Standards

Der Standard ist wie folgt definiert:



OpenOffice.org‘s XML-Dateiformat-Spezifikationen, siehe unter http://xml.openoffice.org

OpenOffice.org‘s Spezifikation für die Programmierschnittstelle, siehe unter http://api.openoffice.org

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